Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Einzelunternehmers QuentooMedia, Thölken, Patrick, Niekampsweg2, 26670 Uplengen, nachstehend als Verwender bezeichnet.

§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen
(1) Der Verwender bietet Dienstleistungen in Bereichen Webentwicklung, Softwareentwicklung, technologischer Beratung sowie Hard- und Softwarereparaturen an. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verwender und dem Kunden in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrages gültigen Fassung.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

(3) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertragsabschluss wird in schriftlicher oder E-Mail Form sowie in beider seitens Einvernehmen niedergelegt.

(2) Sofern der Kunde die Dienstleistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext vom Verwender gespeichert und dem Kunden nebst den rechtswirksam einbezogenen AGB per E-Mail spätestens nach Vertragsschluss zugesandt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verwender behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, bei falschen Angaben des Kunden über seine Kreditwürdigkeit oder wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, ist der Verwender - gegebenenfalls nach Fristsetzung - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, sofern der Kunde die Gegenleistung noch nicht oder nicht vollständig erbracht hat.

§ 4 Vergütung
(1) Der unterbreitete Preis und/oder Angebotspreis ist bindend.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb von 14 Wochentagen nach Rechnungsstellung den Gesamtpreis zu zahlen. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld i. H. v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer schuldet bei Verzug mit einer Entgeltforderung außerdem eine pauschale Zahlung in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn sich der Unternehmer mit einer Abschlagszahlung oder einer sonstigen Ratenzahlung in Verzug befindet. Gegenüber dem Unternehmer behält sich der Verwender vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Die Pauschale nach Satz 5 wird auf einen geschuldeten Schadensersatzanspruch angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

§ 7 Gefahrübergang
(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über.

(2) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über.

(3) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

§ 8 Gewährleistung
(1) Dem Kunden steht ein gesetzliches Gewährleistungsrecht zu, welches nach den §§ 8, 9 dieser AGB modifiziert wird.

(2) Verbraucher haben die Wahl, ob sie Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Der Verwender ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmen leistet der Verwender für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grds. nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Bei nur unerheblichen Mängeln steht dem Kunden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen kein Rücktrittsrecht zu. Anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung kann der Kunde den Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Rahmen des § 284 BGB verlangen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Ware gemacht hat und billigerweise machen durfte. Wählt der Kunde Schadensersatz statt der Leistung, so gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 9 Abs. 1 dieser AGB.

(4) Unternehmer müssen dem Verwender offensichtliche Mängel der gelieferten Ware innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung bzw. Mitteilung. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

(5) Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grds. nur die Produktbeschreibung des Verwenders als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisung oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit der Ware dar.

(6) Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 2 Jahre ab Lieferung der Ware. Abweichend davon beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer 1 Jahr ab Lieferung. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ebenfalls 1 Jahr ab Lieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn dem Verwender grobes Verschulden vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von dem Verwender zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden, im Falle einer Garantie sowie im Fall des Lieferregresses gemäß der §§ 478, 479 BGB. Die Haftung des Verwenders nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

(7) Abweichend von Abs. 7 gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, wenn der Verwender einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

(8) Der Verwender gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Haftungsbeschränkungen
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung auf den nach Art der Ware und Dienstleistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen des Verwenders. Der Verwender haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Er haftet hingegen für die Verletzung vertragswesentlicher Rechtspositionen des Kunden. Vertragswesentliche Rechtspositionen sind solche, die der Vertrag dem Kunden nach dem Vertragsinhalt und -zweck zu gewähren hat. Der Verwender haftet ferner für die Verletzung von Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Garantien und/oder Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Arglist, bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie bei dem Verwender zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden bzw. bei Verlust des Lebens des Kunden.

(3) Der Verwender haftet nur für eigene Inhalte auf der Webseite seines Online-Shops. Soweit mit Links der Zugang zu anderen Webseiten ermöglicht wird, ist der Verwender für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich. Er macht sich die fremden Inhalte nicht zu Eigen. Sofern der Verwender Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten auf externen Webseiten erhält, wird er den Zugang zu diesen Seiten unverzüglich sperren.

§ 10 Webhosting und Domainregistrierung
(1) Der Verwender bietet dem Kunden die Möglichkeit, die Domainregistrierung sowie Webhosting für Internetpräsenzdaten zu übernehmen. Die jährlichen Kosten für den Domainnamen werden, insofern nichts anderes vereinbart, dem Kunden in Rechnung gestellt. Domainnameninhaber ist und bleibt bis auf Widerruf des Kunden der Verwender. Zugangsdaten für das Verwalten von Domainnamen werden dem Kunden nicht ausgehändigt.

(2) Tritt der Fall ein, dass der Kunde wünscht, seinen Internetauftritt auf den Servern vom Verwender zu lagern und zu präsentieren, gewährt der Verwender dem Kunden keinen Einblick in die Zugangsdaten für Zugänge zum Server oder Webspeicher. Jegliche Änderungen am Quellcode der Homepage werden durch den Verwender vorgenommen.

§ 11 Datenweitergabe(Google-Produkte, SEO, SEA)
(1) Wünscht der Kunde den Eintrag in die Suchmaschine „Google“ oder „Bing“, geschieht dies durch den Zugang vom Verwender. Dieses Verwaltungskonto und die dazugehörigen Benutzerdaten werden dem Kunden nicht offengelegt.

(2) Dem Kunden werden SEO-Berichte auf Wunsch ausgehändigt.

(3) Wünscht der Kunde die Eigenkontrolle über das „Google Analytics“ oder „Bing-Webmaster“-Tool, registriert der Verwender für den Kunden einen Zugang, welcher dem Kunden nach Projektabschluss ausgehändigt wird. Der Verwender tritt bei Projektabschluss und Übergabe der Zugangsdaten jeglichen Verwaltungsaufwand bezüglich des „Google Analytics“ oder „Bing-Webmaster“-Tools ab.

(4) Ist eine lokale, sich auf dem Server des Kunden oder Verwender befindende Version der Webseitenanalyse gewünscht, installiert der Verwender hierzu die kostenfreie Software „Piwik“ (https://piwik.org). Lediglich die Installationsaufwände und in Zukunft folgenden Verwaltungsaufwände werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde erhält nach Installation der Software einen Benutzerzugang, mit welchem er sich in das Webseitenanalyseportal einloggen und Analysereports ausgeben lassen kann.

§ 12 Schlüsselworteintragungen
(1) Der Verwender behält sich das Recht vor, sich, sowie sein Unternehmen, in den Schlüsselworteintragungen und Autorbezeichnung des Quellcodes zum Schutz vor Fälschungen dauerhaft einzutragen. Ist dies vom Kunden nicht erwünscht, bedarf es einer schriftlichen Unterlassung.

§ 13 Veröffentlichung von Referenzmaterial
(1) Der Verwender behält sich das Recht vor, ein Referenzbild der angefertigten Internetpräsenz in Dateiform von JPG(JPEG) zu erstellen und auf seiner Unternehmenswebseite zu veröffentlichen. Alle unternehmensbezogenen Daten (ausgeschlossen Logo sowie Firmentitel) werden dabei unkenntlich gemacht. Begrüßungs- oder Willkommenstexte sind von der Unkenntlichkeit nicht betroffen. Ist dies vom Kunden nicht gewünscht, bedarf es einer schriftlichen Unterlassung.

§ 14 Teilnahme an Streitschlichtungsverfahren
(1) Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Link: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

§ 15 Arbeitseinheitenbestimmungen
(1) In Rechnung gestellt wird jede angefangene Arbeitseinheit. Eine Arbeitseinheit entspricht 60 Zeitminuten.

(2) Der Verwender behält sich das Recht vor, Arbeitseinheiten dem Kunden zu Gute abzurunden. Eine Arbeitseinheitsdarstellung von 1,75 kann somit zustande kommen. Arbeitseinheiten werden in Stückzahlen auf der Rechnung vom Verwender kenntlich gemacht.

§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. § 12 Abs. 13 S. 7 Nr. 3 TDSG bleibt unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das an dem Geschäftssitz des Verwenders zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Der Verwender ist jedoch auch berechtigt, den Kaufmann an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen. Die Zuständigkeit aufgrund eines ausschließlichen Gerichtsstands bleibt hiervon unberührt.

§ 17 Salvatorische Klausel
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Unternehmenssitz: Oldenburg
Stand: 12. Oktober 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF)